Das interne
Reglement ist die Urkunde der Vereinigung. Sie organisiert die
spezifischen Erfordernisse, ihre Funktion sowie Aktivität. Es
ist abgefasst und umgeändert durch den Verwaltungsrat. Es ist
den Statuten untergeordnet.
Vorwort :
Es ist selbstverständlich dass die Informatikseiten welche
Bestandteil des Sites sind, Die Domän Namen „ memoire-du-cyclisme.com“
und „memoire-du-cyclisme.net“, sowie der Name des Internetsites
„Mémoire du cyclsime“ stehen der Vereinigung
während des Bestehens derselben zur Nutznießung zur Verfügung,
bleiben aber ausschließlich Eigentum von Herrn Dominique MAGNIER,
Gestalter und Webmestre (Verwalter) des Sites.
Im Falle einer Auflösung des Vereinigung, Abdankung oder jeder
anderen Ursache,
kann er frei über deren Gebrauch verfügen.
1) Zusammensetzung der Vereinigung und Beiträge :
11 - Kategorien :
Die Mitglieder der Vereinigung können Juristische oder Körperliche
Personen sein. Wie in den Statuten erklärt bestehen drei Kategorien
von Mitgliedern im Rahmen der Vereinigung
.
Die Ehrenmitglieder sind vom Mitgliederbeitrag befreit. Der Verwaltungsrat
kann verschiedene Personen vorschlagen um Ehrenmitglied der Vereinigung
zu werden, sei es für wichtige Dienstleistungen an die Vereinigung
oder Ihr Ansehen in Radfahrerkreisen oder Archivisten und das Interesse
welches sie der Vereinigung und seinem Internetsite entgegenbringen.
Allerdings, wenn sie aktiv an der Vereinigung teilhaben möchten,
müssen sie Ihren Mitgliedbeitrag als aktives Mitglied bezahlen.
Die Fördermitglieder sind Mitglieder welche durch ihre höhere
finanzielle Hilfe der Vereinigung helfen sich auf Dauer einzurichten.
Sie nehmen voll am Leben der Vereinigung teil besonders als beschlussfähige
Person bei den Versammlungen, sowie können sie sich als Kandidat
für den Verwaltungsrat melden, des weiteren können sie
von allen Leistungen der Vereinigung profitieren ... usw.
Das Eintrittsrecht wird nur einmal bei der Anmeldung und zwar in
Höhe von € 30.- bezahlt. Der jährliche Beitrag beläuft
sich auf € 20.-
Die Aktiven Mitglieder sind solche welche der Vereinigung helfen
und von Ihren Leistungen Nutzen ziehen wollen.Sie nehmen am Vereinigungsleben
teil.
Der Jahresbeitrag beträgt € 15.-.
Die aktuelle Liste der Mitglieder der verschiedenen Kategorien
wird in jedem Informationsblatt der Vereinigung verteilt.
12 - Mitgliederkarte
Eine Mitgliedkarte, aufgeteilt nach Kategorien, namentlich und numeriert
wird jedem Anhänger, welcher seinen ersten Beitritt erneuert,
ausgehändigt.
13 - Rücktritt :
Jedes Mitglied kann durch einfache elektronische Post (e-mail)
an den Präsidenten der Vereinigung jederzeit kündigen.Es
wird daran erinnert dass er in keinem Falle den gesamten oder Teil
des eingezahlten Beitrages sowie Eintrittsgeldes zurrückfordern
kann.
14 - Zusätzliche Spenden :
Als eingetragene Vereinigung, ist „ Mémoire du cyclsime
„ ermächtigt Spenden (Geld oder Scheck ...) von Gleichgesinnten
welche der Vereinigung helfen wollen aber nicht beitreten wollen,
anzunehmen.
15 - Beitrittsweise :
Um Mitglied der Vereinigung „ Mémoire du cyclisme
„ zu werden, muss man das Anmeldeformular online auf folgender
Adresse ausfüllen
http://www.memoire-du-cyclisme.net/association/form_adhesion.php
Die körperlichen Personen müssen zwingend ihren Namen,
Vorname, Alter, Nationalität, Postanschrift und e - mail -
Adresse ,die Kategorie in welcher sie sich eintragen lassen möchten
und eventuell den Namen und Vorname des Vormundes angeben.
Die Statuten und das interne Reglement befindet sich auf dem Anmeldeformular.Das
zukünftige Mitglied muss bestätigen dass es Kenntnis davon
genommen hat und dies ohne Vorbehalt annimmt.
Im Falle von Informatikproblemen mit dem Formular, kann der Interessent
dem Präsidenten eine e-mail mit den gleichen obligatorischen
Auskünften zusenden. Er bestätigt desweitern ausdrücklich,
dass er in Kenntnis der Statuten und des internen Reglementes ist,
und diesen vorbehaltlos zustimmt.
Unverbindliche Fragen können dem Anmeldeformular beigefügt
werden das dem Verwaltungsrat die Möglichkeit gibt den Anhänger
besser kennen zu lernen.
Der Verwaltungsrat gibt in seiner Empfangsanzeige die Genehmigung
oder die Ablehnung bekannt.
Bei Annahme ist der Anhänger gebeten sein Beitrag mittels den
angegebenen Angaben welche, ihm per e-mail mitgeteilt wurden, zu
entrichten.
Sobald der Beitrag eingegangen ist, wird der Interessierte Mitglied
de Vereinigung und erhält eine e-mail mit den Statuten, das
interne Reglement sowie alle Auskünfte, Passwort... usw welche
ihm ermöglichen die Leistungen der Vereinigung sofort zu nutzen.
2) Leistungen der Vereinigung :
Der Verwaltungsrat hält sich Einschränkungen von verschiedenen
Teilen des Site „ Mémoire du cyclisme „ vor um
die Mitglieder der Vereinigung zu bevorzugen.
21 - Vorschau auf Leistungen der Vereinigung
(Nota : Diese Projekte sind vom Erfolg der Vereinigung abhängig)
:
- Mindestens monatliche Erneuerung der Unterbringung unserer Website
auf dem dedizierten Server, den wir in unserer Not gemietet haben
oder besser , Mieten eines leistungsfähigeren Servers.
Entfernung sämtlicher Werbeanzeigen von unserer Webseite.
Für die Mitglieder :
- Zugang zu verschiedenen Teile des Site welche ausschließlich
den Mitgliedern vorbehalten sind.
Wettbewerb auf dem Site mit Gewinne.
- Abonnement des Foto- und Informationsdienstes der AFP um hochwertige
„News“ zu ermöglichen.
- Anlegen eines Radsportarchivs (Zeitschriften, Jahrbücher,
Bücher...usw.) mit der Möglichkeit für die Mitglieder
, in diesen Dokumente nachzuschlagen (kostenlose oder kostenpflichtige
Postsendung, je nach den finanziellen Möglichkeiten der Vereinigung).
- Kauf und Verkauf von Radsportprodukten und Kleidern mit dem Logo
von „Mémoire du cyclisme“ (Schirmmützen,
T-Shirts, Trikots, ....)
- Andere Aktivitäten können ins Auge gefasst werden...
22 - Vertraulichkeit :
Es wird jedem Mitglied ans Herz gelegt keine seiner Zugangs-Codes
an Nicht-Mitglieder weiterzugeben. Diese Handeln würde gegen
die Interesse gehen und würde dem Fortbestand der Vereinigung
schaden. Je größer die Anzahl der Anhänger desto
besser die Leistungen und die Darstellung des Internet-Site der
Vereinigung.
Jedes Mitglied hat ein persönlicher Code welcher periodisch
gewechselt wird. „Mémoire du cyclisme“ behält
sich das Recht vor, technische Mittel einzusetzen um Schmuggler
(Betrüger) zu entlarven. Die unberechtigte Weitergabe der Zugangs-Code
kann ein Grund für den Ausschluss sein (Artikel 9)
23- Sicherheit und Bereitschaft des
Internet Site :
Was die Sicherheit und Bereitschaft des Internetsites der Vereinigung
angeht, sind die angewandten Techniken der „Hacker“
und „Piraten“ so ausgefeilt, dass ein vollkommener Schutz
nicht möglich ist. Des weiteren ist kein Material oder Netzwerk
gegen eine Panne gefeit. Infolgedessen kann kein Mitglied der Vereinigung
den Webmestre, die Geschäftsstelle oder den Verwaltungsrat
in Frage stellen, sollte der Site wegen dieser Probleme für
kurze oder längere Zeit geschlossen bleibt.
3) Anwendung der elektronischen Mitteln :
Wegen der großen geographischen Streuung der Mitglieder
sowie den bescheidenen eingesetzten Finanzmittel, können die
Organisation und Ablauf der Generalversammlungen, die Sitzungen
der Geschäftsstelle und des Verwaltungsrates ganz oder teilweise
mit elektronischen Mitteln (elektronische Wahl durch Korrespondenz),
besonders zur Bekanntgabe der Versammlung oder Sitzung, die Verbreitung
der Kandidaturen zum Verwaltungsrat, die Beschlüsse, der Ablauf
der Wahlen, die Beschlussfassung, die Feststellung und Veröffentlichung
der getroffenen Entscheidungen, die Bekanntgabe der Resultate. Identifikationsmittel
werden von der Geschäftsstelle eingesetzt um die Identität
der Mitglieder festzustellen.
4) Tätigkeit der Vereinigung :
Alle persönliche Daten der Mitglieder die der Geschäftsstelle
mitgeteilt werden, bleiben strikt vertraulich und werden in keinem
Falle an Dritte weitergeleitet. Der Site „Mémoire du
cyclisme“ ist bei der nationalen Informatik und Freiheit Kommission
( C.N.I.L. ) angemeldet.
.
Die e-Mail Adressen und Postadressen der Verwaltungsratmitglieder,
die Adresse des Vereinssitzes sind in Beilage 1 dieses Reglement.
Die Geschäftsstelle kann mit jedem Mitglied in Verbindung
stehen durch seine Postadresse oder Elektronikadresse (e-Mail),
entweder individuell oder kollektiv mittels Informationsblatt. Jedes
Mitglied ist automatisch in dieser Verteilerliste eingetragen.
Das Informationsblatt wird mindestens einmal im Monat an jedes
Mitglied verbreitet. Bei Bedürfnis kann die Geschäftsstelle
Zwischenberichte versenden.
Im Falle einer Änderung der e – Mail oder Postadresse
muss das Mitglied der Geschäftsstelle dies mitteilen.
Ein Teil des Site genannt „L’Association“ (Vereinigung)
kann online besucht werden.
Das letzte monatliche oder zwischenzeitliche Informationsblatt wird
dort angezeigt ebenso wichtige Mitteilungen oder betreffend der
Verwaltung der Gesellschaft durch den Verwaltungsrat.
Die Geschäftsstelle kann ebenfalls verschiedene Briefwahlen
oder Rundfragen betreffend den Site ausführen.
5) Conseil d'administration :
51 - Zusammensetzung :
Die Gründungsmitglieder sind :
Herrn MAGNIER Dominique, Verfasser im Jahre 1997 und Webmestre des
Internet Site „Mémoire du cyclisme“, festes Mitglied,
Herrn PICQ Pierre, beigeordneter Verfasser, festes Mitglied,
Herrn ZINGONI Philippe, Mitarbeiter, festes Mitglied,
Herrn DEBREILLY Maxime, Gründer, festes Mitglied.
Die gewählten Mitglieder bis zu einem Maximum von 5 :
Herrn BEOUTIS Didier, gewählt am 20.11.2003.
Herrn GIRARD Frédéric, gewählt am 11.09.2004.
52 - Zuständigkeitsbereich :
Zur Zuständigkeit des Verwaltungsrates gehört das gute
Funktionieren der Vereinigung .
Er sichert die Ausführung der Versammlungsbeschlüsse,
bereitet den Haushalt vor, lässt die Verfahren zur Einberufung
der ordentlichen und außerordentlichen Generalversammlungen
ausführen und bestimmt die Tagesordnung.
Der Verwaltungsrat trifft alle wichtigen Entscheidungen in finanzieller
Hinsicht, juristisch oder materialistisch. Er bewirtschaftet und
ändert das interne Reglement der Vereinigung.
53 - Versammlungen :
Die Einberufungen und Entscheidungen des Verwaltungsrates werden
durch das Informationsblatt verteilt sowie wird es zum Lesen auf
dem Site aufgeführt unter der Rubrik „L’Association“.
Für jede Einberufung versendet der Präsident eine e-Mail
an jedes Ratmitglied mit dem Grund der Einberufung, Datum und Uhrzeit
und den ort oder mittels E-mail. Die Ratsmitglieder müssen
den Erhalt bescheinigen sowie ihre Teilhabe oder Abwesenheit mit
dem eventuellen Beweggrund.
Die eventuellen Abstimmungen im Verwaltungsrat erfolgen online
oder bei persönlichen Anwesenheiten durch Handaufheben.
54 - Wahlen :
Bei anstehenden Wahlen wie in den Satzungen vorgesehen, müssen
die Kadidaten sich mindestens 15 Tage vor der Generalversammlung
bei der Geschäftsleitung melden. Die benötigten Zivil
Auskünfte werden durch die Anmeldung erhoben. Die Kandidatenliste
wird in einem Informationsblatt und auf dem Site in der Rubrik "Association"
bekannt gegeben. Sie werden durch einfache Majorität der abgegebenen
Stimm gewählt.
6) Geschäftsleitung :
Die Geschäftsstelle bildet die Dienststelle der Vereinigung.
Der Präsident, Sekretär und Kassierer sind per Postsendung
oder E-Mail erreichbar wie in Beilage 1 angegeben, im Informationsblatt
oder auf dem Internet Site.
Die Geschäftsstelle verwaltet die laufenden Geschäfte
der Vereinigung und wendet die Entscheidungen des Verwaltungsrates
oder seinen Versammlungen an.
Der Präsident :
Der Präsident vertritt die Vereinigung mit vollem Recht. Er
ist erster Verwalter.
Er besitzt das Recht den Verwaltungsrat und Generalversammlungen
einzuberufen welchen er vorsitzt.
Der Präsident schließt Verträge ab und vertritt
die Vereinigung juristisch.
Er ist vom Verwaltungsrat bestimmt die laufenden Geschäftsakten
der Vereinigung auszuführen.
Der Sekretär :
Er führt Buch über die Mitglieder der Vereinigung, Beschlüsse
der Versammlung und Beschlüsse des Verwaltungsrates.
Er verfasst die Protokolle der Versammlungen, versendet Einberufungen,
erledigt die durch Gesetz erforderlichen Formalitäten zur Gründung
der Vereinigung, die Umänderung der Statuten oder Wechsel des
Führungsgremiums.
Kassierer :
Er verwaltet das Vermögen der Vereinigung. Er erhebt in dieser
Eigenschaft Beiträge, tätigt Zahlungen, erhält der
Vereinigung geschuldete Beträge. Er hält eine geregelte
Buchführung die vom Verwaltungsrat kontrolliert wird. Nach
jedem Rechnungsjahr erstellt er die Bilanz und den Inventar des
verflossen Jahres, erstellt den Haushalt für das folgende Jahr
und verfasst den Finanzbericht der der Generalversammlung vorgelegt
wird.
7) Buchhaltung :
71 - Kontenregister :
Die Vereinigung verfügt über ein Bankkonto (Beilage 1).
Der Präsident kann das Recht Unterschriften unter Schecks wenn
nötig, weitergeben.
Sämtliche Buchungen werden in einem eigenen Register im Gesellschaftssitz
geführt und vom Kassierer aktualisiert wird.
Wichtige Ausgaben werden vom Verwaltungsrat vorgeschlagen und genehmigt.
Der Präsident durch den Rat bestätigt, überwacht
die üblichen Geschäftsunkosten, die Kosten des Internet
Site und die Unkosten zur Entfaltung von Reklame für die Vereinigung.
Die Kontostände werden den Mitglieder mittels Informationsblatt
regelmäßig zugestellt.
72 - Beschlussregister :
Der Sekretär führt ein speziell angelegtes Buch um die
Beschlüsse chronologisch einzutragen. Im Falle einer Stimmwahl,
werden die Fragen sowie das Abstimmresultat darin vermerkt. Die
Sitzungsprotokolle werden vom Präsidenten und Sekretär
unterschrieben.. Das Register wird in der Geschäftsstelle geführt.
73 - Spezialregister :
Ein Buch, welches in der Geschäftsstelle geführt wird,
sind sämtliche Umänderungen in der Führung und Verwaltungsrat
der Vereinigung sowie Umänderung der Statuten festgehalten.
Eingetragen werden auch das Datum der Eingangspost durch die Präfektur.
8) Generalversammlungen :
Die ordentliche Generalversammlung trifft sich prinzipiell einmal
im Jahr, auf Einladung des Präsidenten.
Mindestens 14 Tage vor der Generalversammlung werden die Mitglieder
der Vereinigung per E-Mail eingeladen, worauf sie den Erhalt derselben
bestätigen müssen. Die Einladung wird ebenfalls auf dem
Internetsite sowie im Informationsblatt angezeigt. Die Mitglieder
der Geschäftsstelle mitteilen ob sie an dieser Versammlung
teilhaben oder nicht. Die Einladung enthält Datum, Uhrzeit
und Ort der Versammlung oder die elektronische Möglichkeit
teilzuhaben sowie die Tagesordnung.
Die Mitglieder können per elektronische Post auf dem Internetsite
abstimmen. Die Abstimmung per durch Vertretung ist nicht erlaubt.
Die außergewöhnliche Generalversammlung versammelt sich
zu den Bedingungen laut Artikel 8 der Statuten. Die Modalitäten
der Einberufung, Versammlung und Abstimmung sind dieselben wie bei
einer ordentlichen Generalversammlung.
9) Ausschluss :
Bei schwerwiegender Verfehlung wird das Mitglied gebeten schriftlich
darüber Stellung zu nehmen bevor der Ausschluss im Verwaltungsrat
diskutiert wird.
Der Ausschluss wird vom Verwaltungsrat ausgesprochen.
Das vorstehende Reglement kann durch verschiedene Notizen von der
Geschäftsstelle vervollständigt werden über gezielte
Fragen über einen Teile der Aktivitäten der Vereinigung.
LODEVE, den 16. juni 2003.
Anlage
1
---------------------------------------------
Gesellschaftssitz :
M. MAGNIER Dominique
265, avenue de la république
59110 LA MADELEINE
---------------------------------------------
Geschäfststelle :
e.mail : dominique@memoire-du-cyclisme.net
Präsident und Kassierer
Mr. MAGNIER Dominique
130, rue Faidherbe - E54
59650 VILLENEUVE D'ASCQ
Sekretär
Mlle PICQ Alice
127, avenue Aristide Briand
92120 MONTROUGE.
e.mail : alice@memoire-du-cyclisme.net
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Verwaltungsrat :
Feste Mitglieder :
Herrn MAGNIER Dominique,
dominique@memoire-du-cyclisme.net
Herrn PICQ Pierre
pierrot@memoire-du-cyclisme.net
Herrn HAFFREINGUE Hervé
herve@memoire-du-cyclisme.net
Herrn ZINGONI Philippe
zingo@memoire-du-cyclisme.net
Herrn DEBREILLY Maxime
maxime@memoire-du-cyclisme.net
Membres élus :
Herrn BEOUTIS Didier
didier@memoire-du-cyclisme.net
M.GIRARD Frédéric
fred1384@wanadoo.fr
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Bankverbindung :
Banque : Crédit Lyonnais
Agence : Lodève (34)
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